Senior Scientist ohne Doktorat (w/m/d)
Die Universität Klagenfurt ist mit rund 1 700 Mitarbeitenden und über 13 000 Studierenden im Alpen-Adria-Raum angesiedelt und erreicht in Rankings regelmäßig exzellente Platzierungen. Das Motto „per aspera ad astra“ bringt den Anspruch des konsequenten Strebens nach Spitzenleistungen bei allen Tätigkeiten in Forschung, Lehre und Hochschulmanagement zum Ausdruck. Die Prinzipien der Gleichstellung, der Diversität, der Gesundheit, der Nachhaltigkeit und der Vereinbarkeit von Beruf und Familie bilden die Grundlage für das Arbeiten an der Universität.
Am Institut für Unterrichts- und Schulentwicklung (IUS) an der Fakultät für Kultur- und Bildungswissenschaften wird ehestmöglich folgende Stelle besetzt:
Senior Scientist ohne Doktorat (w/m/d)
Beschäftigungsausmaß: 50 % (20 Wochenstunden)
Mindestentgelt: € 26.003,60 brutto jährlich; Einstufung nach Uni-KV: B1
Befristung: befristet auf die Dauer der Karenzierung der Stelleninhaberin
Bewerbungsfrist: bis 9. Juli 2025
Kennung: 363/25
- Mitarbeit an der Lehrer:innenausbildung im Rahmen des Entwicklungsverbunds Süd-Ost und bei der Kooperation mit der Pädagogischen Hochschule Kärnten
- Organisation, Koordination und Durchführung des Aufnahmeverfahrens für die Lehramtskandidat:innen
- Beratung von Lehramtsstudierenden, Lehramtsinteressierten und Lehrkräften
- Mitwirkung in den Lehramtsstudiengängen und an den Aufgaben der School of Education
- Beiträge zu den Forschungsschwerpunkten des Instituts sowie Bereitschaft zur interdisziplinären Kooperation
- Selbstständige Lehrtätigkeit und entsprechende Prüfungstätigkeit in den bildungswissenschaftlichen Anteilen des Lehramtsstudiums
- Mitarbeit an allgemeinen administrativen und organisatorischen Aufgaben des Instituts
- Abgeschlossenes Diplom- oder Masterstudium im Bereich der Erziehungs- und Bildungswissenschaften, Psychologie, oder abgeschlossenes Lehramtsstudium an einer in- oder ausländischen Universität
- Erfahrungen im universitären Lehr- und Forschungsbetrieb
- Kompetenzen im Bereich quantitativer und/oder qualitativer Forschungsmethoden
- Ausgewiesene Kompetenzen und Erfahrungen im Organisieren und Koordinieren
- Hohe Kommunikations- und Teamfähigkeit
- Gute Englischkenntnisse
- Erfahrungen im Bereich der Unterrichts-, Schul- oder Bildungssystementwicklung
- Erfahrungen in der Kooperation mit Institutionen der Bildungspolitik und -verwaltung (Pädagogische Hochschulen, Bildungsdirektionen, Ministerium)
Das Angebot:
Das monatliche Mindestentgelt für diese Verwendung beträgt € 1.857,40 brutto (14 x jährlich) und kann sich durch die Anrechnung tätigkeitsspezifischer Vorerfahrungen gemäß Kollektivvertrag auf max. € 2.201,90 (lit. a) brutto erhöhen.
Zudem bietet die Universität Klagenfurt:
- Persönliche und berufliche Weiterbildungsangebote, Führungskräfte- und Karrierecoaching
- Zahlreiche attraktive Zusatzleistungen, siehe dazu jobs.aau.at/arbeitgeber-universitaet-klagenfurt/
- Diversitäts- und familienfreundliche Universitätskultur
- Leben und arbeiten in der attraktiven Alpen-Adria-Region mit vielfältigen Freizeitmöglichkeiten in den Bereichen Kultur, Natur & Sport
Die Bewerbung:
Bei Interesse bewerben Sie sich mit den üblichen Unterlagen:
- Motivationsschreiben
- Lebenslauf
- Zeugnisse/Bestätigungen
- Darstellung der bisherigen Lehr- und/oder Forschungstätigkeiten
Bewerbungen sind ausschließlich bei der Stelle mit der Kennung 363/25 in der Rubrik „Wissenschaftliches Universitätspersonal“ über den Link „Für diese Stelle bewerben“ im Job-Portal unter jobs.aau.at möglich.
Die erforderlichen Nachweise für die Einstellung müssen bis spätestens 9. Juli 2025 vorliegen.
Allgemeine Informationen finden Bewerber:innen unter www.aau.at/jobs/information. Die Personalverfahren werden an der Universität Klagenfurt neben der zuständigen ausschreibenden Stelle auch vom Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen und ggfs. von der Behindertenvertretung begleitet.
Die Universität Klagenfurt legt im Rahmen ihrer Personalpolitik Wert auf Antidiskriminierung, Chancengleichheit und Diversität.
Menschen mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen, die die geforderten Qualifikationskriterien erfüllen, werden ausdrücklich zur Bewerbung aufgefordert.
Es besteht kein Anspruch auf Abgeltung von Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstehen.