Senior Scientist mit Doktorat (w/m/d)

Wissenschaftliches Universitätspersonal  | Vollzeit
Bewerbungsfrist:  6. November 2024
Kennung: 640/24

Ausschreibung

Die Universität Klagenfurt ist mit rund 1 500 Mitarbeitenden und über 12 000 Studierenden im Alpen-Adria-Raum angesiedelt und erreicht in Rankings regelmäßig exzellente Platzierungen. Das Motto „per aspera ad astra“ bringt den Anspruch des konsequenten Strebens nach Spitzenleistungen bei allen Tätigkeiten in Forschung, Lehre und Hochschulmanagement zum Ausdruck. Die Prinzipien der Gleichstellung, der Diversität, der Gesundheit, der Nachhaltigkeit und der Vereinbarkeit von Beruf und Familie bilden die Grundlage für das Arbeiten an der Universität.

Am Institut für Medien- und Kommunikationswissenschaft (im Rahmen der AAU/ÖAW-Kooperation) an der Fakultät für Sozialwissenschaften wird voraussichtlich mit 3. Februar 2025 folgende Stelle besetzt:

 

Senior Scientist mit Doktorat (w/m/d)

 

Beschäftigungsausmaß: 100 % (40 Wochenstunden)

Mindestentgelt: € 66.532,20 brutto jährlich; Einstufung nach Uni-KV: B 1 lit. b

Befristung: bis 31. Dezember 2027

Bewerbungsfrist: bis 6. November 2024

Kennung: 640/24

Aufgabenbereich

  • Eigenständige Forschungs- und Lehrtätigkeit in der Organisationseinheit, insbesondere in den Bereichen Media Accountability und Media Governance
  • Internationale Publikations- und Vortragstätigkeit
  • Planung und Management von Langzeitprojekten
  • Einwerbung von Drittmitteln
  • Mitwirkung an Organisations- und Verwaltungsaufgaben sowie an Evaluierungsmaßnahmen

Voraussetzungen

  • Abgeschlossenes Doktoratsstudium in einem einschlägigen Fachkontext (z.B. Publizistik, Medien- und Kommunikationswissenschaft) an einer in- oder ausländischen Hochschule
  • Ausgewiesene Kenntnisse in den Bereichen Media Accountability und Media Governance
  • Ausgezeichnete Kenntnisse in der Methodik der empirischen Sozialforschung
  • Ausgezeichnete Deutsch- und Englischkenntnisse in Wort und Schrift

Erwünscht sind

  • Grunderfahrung im universitären Lehr- und Forschungsbetrieb
  • Einschlägige Projekterfahrung
  • Didaktische Kompetenzen
  • Organisationskompetenz
  • Kooperationsbereitschaft und Teamfähigkeit

Zusatzinformation

Das Angebot:

Der Dienstvertrag wird mit einem Einstiegsentgelt von mtl. € 4.752,30 brutto (14x jährlich; eine Anrechnung tätigkeitsspezifischer Vorerfahrung gemäß Kollektivvertrag ist möglich) abgeschlossen.

Dienstort ist das Institut für vergleichende Medien- und Kommunikationsforschung (CMC) der Österreichischen Akademie der Wissenschaften und der Universität Klagenfurt in Wien.

Zudem bietet die Universität Klagenfurt:

  • Persönliche und berufliche Weiterbildungsangebote, Führungskräfte- und Karrierecoaching
  • Zahlreiche attraktive Zusatzleistungen, siehe dazu jobs.aau.at/arbeitgeber-universitaet-klagenfurt/
  • Diversitäts- und familienfreundliche Universitätskultur

 

Die Bewerbung:

Bei Interesse bewerben Sie sich in deutscher oder englischer Sprache mit den üblichen Unterlagen:

  • Bewerbungsschreiben
  • Lebenslauf inkl. Schriftenverzeichnis und Übersicht über gehaltene Lehrveranstaltungen
  • Zeugnisse / Bestätigungen

Bewerbungen sind ausschließlich bei der Stelle mit der Kennung 640/24 in der Rubrik „Wissenschaftliches Universitätspersonal“ über den Link „Für diese Stelle bewerben“ am Ende der Ausschreibung möglich.

Die erforderlichen Nachweise für die Einstellung müssen bis spätestens 18. Jänner 2025 vorliegen.

Nähere Auskünfte zur konkreten Stellenausschreibung erteilt Dr. Tobias Eberwein (tobias.eberwein@aau.at). Allgemeine Informationen zur Universität als Arbeitgeberin finden sich unter www.aau.at/jobs/information. Die Personalverfahren werden an der Universität Klagenfurt neben der zuständigen ausschreibenden Stelle auch vom Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen und ggfs. von der Behindertenvertretung begleitet.

Die Universität Klagenfurt legt im Rahmen ihrer Personalpolitik Wert auf Antidiskriminierung, Chancengleichheit und Diversität.

Menschen mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen, die die geforderten Qualifikationskriterien erfüllen, werden ausdrücklich zur Bewerbung aufgefordert.

Es besteht kein Anspruch auf Abgeltung von Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstehen.

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